Rauchmelderpflicht
Bis zum 31.12.2014 müssen Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Bis zum 31.12.2014 müssen Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Bis zum 31. Dezember 2013 müssen vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen erstmals auf Legionellen untersucht werden.
Die Heizkostenabrechnung wird von uns zuverlässig ausgeführt.
Wir statten das Objekt mit den nötigen Erfassungsgeräten aus
und führen die Ablesungen durch.
Wir erstellen in Ergänzung zur Heizkostenabrechnung
auch gerne Ihre Hausnebenkostenabrechnung.
Alles aus einer Hand.
Verbrauchserfassungsgeräte können gekauft oder gemietet
werden, Mietkosten sind umlagefähig.
Wir beraten Sie gerne zu Wartungsvarianten von
Mess- und Erfassungsgeräten.
Wir montieren auch Geräte sämtlicher Art, gerne auch
in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur.
Sie sind sich nicht sicher, welche und wie viele Geräte
sie benötigen? Kein Problem! Wir helfen weiter.
Sie können uns von Montag
bis Freitag stets erreichen!
8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Vogesenstr. 41
76461 Muggensturm
Tel.: 07222 - 40 657 0
Fax: 07222 - 40 657 99
Email: info@uniplus-gmbh.de