Geräte

    • Vermietung von Heizkostenverteilern inkl. Montage.
    • Vermietung von Wärmezählern inkl. Montage.
    • Vermietung von Wasserzählern inkl. Montage.
    • Umlage der Mietgebühren in der Abrechnung.
    • Übernahme und Weiterführung bestehender Mietverträge nach Ablauf der Vertragsdauer.
    • Automatische Überwachung der Eichfristen und Austausch der vorhandenen Wärme- und Wasserzähler.
    • Jährliche Funktionsprüfung aller Zähler bei der Ablesung.
    • Austausch defekter Messgeräte im Rahmen des Wartungvertrags.
    • Umlage der Wartungsgebühren in der Abrechnung.
    • Übernahme und Weiterführung bestehender Wartungsverträge nach Ablauf der Vertragsdauer.
  •  

    Wir montieren auch Geräte sämtlicher Art, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur.

  •  

    Sie sind sich nicht sicher, welche und wie viele Geräte
    sie benötigen? Kein Problem! Wir helfen weiter.

Geräte

Verbrauchserfassungsgeräte können gekauft oder gemietet werden, Mietkosten sind umlagefähig (entsprechend der Heizkostenverordnung). Um ohne hohe Investitionskosten den aktuellen technischen Stand Ihrer Objekte zu erhalten, bietet sich die Gerätemiete an.

Warum Geräte mieten?register3

  • Sie haben immer funktionierende und geeichte Messgeräte.
  • Bei entsprechender Vereinbarung ist die Montage im Mietpreis enthalten
  • Mit geringem finanziellen Aufwand haben Sie immer moderne Verbrauchserfassungsgeräte
  • Keine Extrakosten bei Geräteaustausch, keine Eichgebühren, die Funktion wird bei der jährlichen Ablesung geprüft defekte Geräte werden ausgetauscht
  • In der jährlichen Verbrauchsabrechnung wird die Gerätemiete anteilig auf alle Nutzer umgelegt
  • Gebäudeeigentümer und Mieter werden entlastet, Eichfristen und Austauschtermine werden von UNI-PLUS wahrgenommen
  • Austausch der Geräte ohne zusätzliche Kosten Warmwasser und Wärmezähler alle 5 Jahre Kaltwasser alle 6 Jahre Heizkostenverteiler alle 10 Jahre

Wenn das von der Heizkostenverordnung verlangte Zustimmungsverfahren gegenüber den Mietern eingehalten wurde, sind die Mietkosten umlagefähig. Um nachträgliche Komplikationen zu vermeiden, sollten die Mieter persönlich informiert werden. Wenn innerhalb eines Monats nicht 50% der Mieter widersprechen, gilt das als Zustimmung und die Umlage wird dann bei der jährlichen Heizkostenabrechnung vorgenommen. Wir beraten Sie gerne zu Mietvarianten von Mess- und Erfassungsgeräten sowie den Umlagemöglichkeiten.