Rauchmelderpflicht
Bis zum 31.12.2014 müssen Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Bis zum 31.12.2014 müssen Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit von den Eigentümern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Tagtäglich gibt es in Deutschland Brände. Brände in unterschiedlichsten Dimensionen, angefangen bei Kellerbränden, über Fettbrände, Zimmerbrände bis hin zu kompletten Wohnungsbränden.
Eines haben diese Feuer gemeinsam: Sie sind eine große Gefahr für Menschen. Schätzungsweise 500 Menschen sterben pro Jahr bei Feuern, über 70 % von Ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer getötet. Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen. Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen. Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon. In den meisten Brandfällen hätte ein Rauchmelder den Tod von Menschen verhindert! Das ist der Hauptgrund, warum Feuerwehren und Verbände die Einführung einer flächendeckenden Rauchmelderpflicht fordern.
Brände und die permanente Gefahr, dass einen ein Feuer selbst treffen könnte, sind meistens aus dem Bewusstsein verdrängt. Sie stellen etwas negatives dar, was einen selbst nicht betrifft. Auf Rauchmelderpflicht.net werden Informationen über Brände, wie sie sich Tag für Tag in Deutschland ereignen, gesammelt und wiedergegeben. So kann die Gefahr in den Fokus einen jeden Einzelnen gerückt werden.